Arbeitskreis Musik in der Jugend e.V.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15.12.2023
- für nationale Angebote der Bundesgeschäftsstelle
1.1 Allgemeines – Anmeldungen – Ermäßigungen – Vorkasse
1.1.1 Sämtliche Angebote richten sich völlig gleichberechtigt an alle Menschen (m/w/d). Sollten bei einem Angebot nicht alle Angemeldeten zugelassen werden können, wird die Entscheidung über Zu- und Absage ausschließlich unter musikalischen Gesichtspunkten (ausgewogene Besetzung von Orchester oder Chor), dem Zeitpunkt der Anmeldung sowie der AMJ-Mitgliedschaft getroffen.
1.1.2 Anmeldungen erfolgen online über die Homepage des AMJ. Eine Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail oder Post. Nach Anmeldeschluss wird die endgültige Teilnahmebestätigung zum Kurs mit weiteren Informationen versendet (ggf. kann das Schreiben der Kurszulassung zusätzliche oder abweichende Regelungen festlegen). Anmeldungen werden soweit möglich berücksichtigt, eine Teilnahme kann nicht garantiert werden.
1.1.3 Mitglieder, SchülerInnen, StudentInnen und in Ausbildung stehende Jugendliche/junge Erwachsene (bis einschließlich 26 Jahren) erhalten gegen Nachweis den ermäßigten Kurspreis.
Mitglieder folgender Organisationen zahlen ebenfalls die ermäßigten AMJ-Teilnahmebeiträge:
Internationaler Arbeitskreis für Musik (IAM), Jeunesses Musicales Deutschland (JMD), Musische Gesellschaft e.V.
Weitere Ermäßigungen können in begründeten Einzelfällen gewährt werden, sollten Sie nicht zu den hier Genannten gehören.
1.1.4 Alle Teilnahmebeiträge werden den Teilnehmern vor Kursbeginn in Rechnung gestellt. Diese Rechnungen sind vorab zu begleichen. Bei nicht bezahlter Rechnung wird eine Teilnahme am Kurs nicht garantiert.
1.2. Rücktritt – Absage – verändertes Dozentenangebot
1.2.1 Rücktritt vom Kurs für Teilnehmer:
– Ein Rücktritt von der Teilnahme ist jederzeit möglich.
– Rücktritt ab 6 Wochen vor Kursbeginn: 50% des Teilnahmebeitrags als Stornogebühr.
– Rücktritt ab 2 Wochen vor Kursbeginn: 75 % des Teilnahmebeitrags als Stornogebühr.
– Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn: 100 % des Teilnahmebeitrags als Stornogebühr.
– Ggf. abweichende Stornogebühren und -fristen der Unterkünfte werden an die Stornierenden weitergeleitet.
– Eine im Einzelfall abweichende Stornoregelungen regelt die jeweilige Kursausschreibung
1.2.2. Absage des Kurses durch den Veranstalter (Bundesgeschäftsstelle):
– Der Veranstalter kann den Kurs absagen, wenn nicht genügend Anmeldungen bis zum Anmeldeschluss eingegangen sind. In diesem Fall werden den bereits angemeldeten Personen keine Rechnungen ausgestellt, es entstehen keine Kosten.
– Der Veranstalter kann den Kurs wegen höherer Gewalt vor Kursbeginn absagen; dazu zählen akute Erkrankung des/der Dozenten/innen oder des Personals des Beherbergungsbetriebs, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Stromausfall, Naturkatastrophen, Pandemien. In diesem Fall werden bereits bezahlte Teilnahmebeiträge zurückerstattet.
– Der Veranstalter kann den Kurs wegen höherer Gewalt während des Kursverlaufs absagen; dazu zählen akute Erkrankung des/der Dozenten/innen oder des Personals des Beherbergungsbetriebs, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Stromausfall, Naturkatastrophen, Pandemien. In diesem Fall werden Teilnahmebeiträge anteilig bereits erbrachter Leistungen zurückerstattet.
1.2.3 Änderungen des Dozentenangebots durch den Veranstalter (Bundesgeschäftsstelle):
– Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei höherer Gewalt Ersatzdozenten/innen mit der Durchführung des Kurses zu beauftragen
- für internationale Festivals der Bundesgeschäftsstelle (EUROTREFF; Jugendkammerchorbegegnung Usedom) [gültig ab 2025
2.1 Allgemeines – Anmeldungen – Preisstruktur – Vorkasse
2.1.1 Alle Festivals richten sich gleichberechtigt an alle jungen Menschen (m/w/d). Sollten bei einem Festival nicht alle angemeldeten Chöre zugelassen werden, wird die Entscheidung über Zu- und Absage ausschließlich unter musikalischen Gesichtspunkten und dem Zeitpunkt der Anmeldung getroffen.
2.1.2 Eine Anmeldung erfolgt über die Homepage, eine Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail. Eine Anmeldung zum Festival garantiert nicht die finale Teilnahme; eine Teilnahme wird erst
verbindlich nach Teilnehmerauswahl durch den AMJ und Zulassung durch diesen
2.1.3 Die Teilnahmebeiträge basieren auf den Ländergruppen der European Choral Association (ECA), für Länder außerhalb Europas liegt der HDI Länder-Index zugrunde
2.1.4 Nach Zulassung zum Festival durch den AMJ und Zusage des Chores tätigt jeder Chor nach Rechnungslegung eine Anzahlung i.H.v. 50€/angemeldeter Person. Die Restzahlung erfolgt bis 4 Wochen vor Festivalbeginn.
Bei nicht bezahlter Rechnung kann eine Teilnahme am Festival nicht garantiert werden.
2.2. Rücktritt ganzer Chöre – Absage des Festivals – verändertes AtelierleiterInnenangebot
2.2.1 Rücktritt vom Festival für Chöre:
– Ein Rücktritt bis 14 Tage nach Zulassung bleibt kostenfrei.
Ein späterer Rücktritt von der Teilnahme hat folgende Stornokosten zur Folge:
– Ein Rücktritt ab 15 Tage nach Zulassung: Stornokosten i.H. der Anzahlung.
– Rücktritt ab 4 Monate vor Festivalbeginn: 60 % des Gesamtbetrages.
– Rücktritt ab 2 Monate vor Festivalbeginn: 80 % des Gesamtbetrages.
– Rücktritt ab 1 Monat vor Festivalbeginn: 90 % des Gesamtbetrages.
Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet.
2.2.2. Absage des Festivals durch den Veranstalter:
– Der Veranstalter kann das Festival absagen, wenn nicht genügend Anmeldungen bis Anmeldeschluss eingegangen sind. In diesem Fall werden den bereits angemeldeten Chören keine Rechnungen ausgestellt, es entstehen keine Kosten.
– Der Veranstalter kann das Festival wegen höherer Gewalt vor Festivalbeginn absagen; dazu zählen akute Erkrankung des/der AtelierleiterInnen, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Stromausfall, Naturkatastrophen, Pandemien. In diesem Fall können bereits bezahlte Teilnahmebeiträge zurückerstattet werden.
– Der Veranstalter kann das Festival wegen höherer Gewalt während des Festivalverlaufs absagen; dazu zählen akute Erkrankung der Atelierleiter, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Stromausfall, Naturkatastrophen, Pandemien. In diesem Fall können Teilnahmebeiträge anteilig bereits erbrachter Leistungen zurückerstattet werden.
2.2.3 Änderungen des Atelierleiterangebots durch den Veranstalter:
– Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei höherer Gewalt andere AtelierleiterInnen ersatzweise mit der Durchführung der Ateliers zu beauftragen.
- für französisch-deutsche Musikferien der Bundesgeschäftsstelle (Dinard) in Kooperation mit Escale Bretagne
3.1 Allgemeines – Anmeldungen –Vorkasse
3.1.1 Die Musikferien richten sich gleichberechtigt an alle jungen Menschen (m/w/d). Sollten bei den Musikferien nicht alle angemeldeten InstrumentalistInnen zugelassen werden, wird die Entscheidung über Zu- und Absage ausschließlich unter musikalischen Gesichtspunkten und dem Zeitpunkt der Anmeldung getroffen.
3.1.2 Eine Anmeldung erfolgt über die Homepage, eine Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail. Eine Anmeldung zu den Musikferien garantiert nicht die finale Teilnahme; eine Teilnahme wird erst
verbindlich nach Teilnehmerauswahl durch den AMJ und Escale Bretagne und Zulassung durch diese.
3.1.3 Nach Zulassung zu den Musikferien durch den AMJ erhalten die Teilnehmer die Rechnung inkl. Zahlungsziel. Zahlungen vor Rechnungslegung sind nicht möglich.
Ist die Rechnung bis zum in ihr ausgewiesenen Zahlungsziel nicht beglichen, kann eine Teilnahme an den Musikferien nicht garantiert werden.
3.2. Rücktritt – Absage – verändertes DozentInnenenangebot
3.2.1 Rücktritt von den Musikferien für TeilnehmerInnen:
– Ein Rücktritt von der Teilnahme ist jederzeit möglich.
– Ein Rücktritt bis Anmeldeschluss bleibt kostenfrei.
– Ein Rücktritt nach Anmeldeschluss kann gegen Stornogebühr erfolgen:
– Rücktritt von Zulassung bis 8 Wochen vor Musikferienbeginn: 30,00 € Bearbeitungsgebühr.
– Rücktritt ab 8 Wochen vor Musikferienbeginn: 50 % des Teilnahmebeitrags als Stornogebühr.
– Rücktritt ab 4 Wochen vor Musikferienbeginn: 75 % des Teilnahmebeitrags als Stornogebühr.
– Rücktritt ab 1 Woche vor Musikferienbeginn: 100 % des Teilnahmebeitrags als Stornogebühr.
3.2.2. Absage der Musikferien durch den deutschen Veranstalter (Bundesgeschäftsstelle) oder den französischen Partner Escale Bretagne:
– Die Veranstalter können die Musikferien absagen, wenn nicht genügend Anmeldungen bis Anmeldeschluss eingegangen sind. In diesem Fall werden den bereits angemeldeten Personen keine Rechnungen ausgestellt, es entstehen keine Kosten.
– Die Veranstalter können die Musikferien wegen höherer Gewalt vor Musikferienbeginnn absagen; dazu zählen akute Erkrankung des/der Dozenten/innen oder des Personals des Beherbergungsbetriebs, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Stromausfall, Naturkatastrophen, Pandemien. In diesem Fall werden bereits bezahlte Teilnahmebeiträge zurückerstattet.
– Die Veranstalter können die Musikferien wegen höherer Gewalt während des Musikferienverlaufs absagen; dazu zählen akute Erkrankung des/der Dozenten/innen oder des Personals des Beherbergungsbetriebs, Streiks im Transportwesen, kriegerische Ereignisse, Stromausfall, Naturkatastrophen, Pandemien. In diesem Fall werden Teilnahmebeiträge anteilig bereits erbrachter Leistungen der Veranstalter zurückerstattet.
– Die Veranstalter können die Musikferien absagen, wenn verbindlichen Zusagen über die Fördermittel nicht rechtzeitig eintreffen. In diesem Fall werden alle Teilnehmerbeiträge zurückerstattet.
3.2.3 Änderungen des DozentInnenangebots durch die Veranstalter:
– Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei höherer Gewalt Ersatzdozenten/innen mit der Durchführung der Musikferien zu beauftragen.